Erbrecht – Ein kleiner Überblick

Es ist ein gutes Gefühl, für die Zukunft vorzusorgen. Die Verteilung des eigenen Nachlasses spielt dabei eine wesentliche Rolle. Daher kann es nützlich sein, sich über die Grundlagen des Erbrechts zu informieren. Für eine persönliche Beratung empfehlen wir die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Gerne halten wir für Sie Adressen bereit.

Im Todesfall tritt die gesetzlich geregelte Erbfolge in Kraft, wenn der Verstorbene kein rechtsgültiges Testament hinterlegt hat. Persönliche Wünsche bezüglich der Hinterlassenschaften sollten in einem Testament verfügt werden. Mit einem rechtsgültigen Testament sorgen Sie für klare Verhältnisse. Eventuelle Unklarheiten und Streitigkeiten in der Familie bzw. unter den Nahestehenden können auf diese Weise später vermieden werden.

Grundsätzlich ist eine besondere Rangfolge zu beachten:

Erben erster Ordnung:

  • Kinder, Enkel und Urenkel
  • Nicht-eheliche Kinder und Adoptivkinder sind den ehelichen Kindern gleichgestellt.

Erben zweiter Ordnung:

  • Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten

Erben dritter Ordnung:

  • Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen

Für den Ehepartner gelten Sonderregelungen.

Wie verfasse ich ein Testament?

Das sollten Sie beachten

Ohne ein rechtsgültiges Testament regelt allein das Erbrecht Ihren Nachlass, was unter Umständen abweichend von Ihren eigenen Wünschen sein kann. In einem Testament können Sie über persönliche Dinge sowie über Ihr Vermögen verfügen. So können Sie über die gesetzlich vorgeschriebene Erbfolge hinaus andere Erben bestimmen oder Ihr Vermögen Ihren Wünschen entsprechend verteilen. Bei einem größeren Vermögen oder bei der Weitergabe von Immobilien empfiehlt es sich immer, ein Testament zu verfassen.

Ein Testament muss unbedingt handschriftlich verfasst und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen sein. Sie können Ihr Testament bei einem Notar hinterlegen, oder es gemeinsam mit ihm verfassen. Das hat den Vorteil, dass es juristisch abgesichert ist und keine unklaren Formulierungen entstehen können.

Bitte beachten Sie:
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar.

Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.

Weitere Informationen zu folgenden Themen, Download-Broschüren sowie entsprechende Formulare finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz:

www.bmjv.de/betreuungsverfuegung